Wo ist die Halterhaftung geregelt?

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Die Haftung des Kfz-Halters ist in § 7 StVG geregelt. Sie setzt voraus, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Schaden eingetreten ist. Für diesen hat dann der Halter aufzukommen. Die Halterhaftung wird noch verstärkt durch die erhöhte Gefahr, die von einer Sache aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften ausgeht (Betriebsgefahr).

Wir empfehlen Ihnen hier weiterführend unser kostenloses Infoblatt „Sicherheit im Fuhrpark – Einige wichtige gesetzliche Grundlagen“.